
DASGleichwertigkeit des Diploms ist ein Verfahren, das es Ihnen ermöglicht, Ihr ausländisches Diplom in Belgien anerkennen zu lassen, um Ihr Studium fortzusetzen, sich für eine Stelle zu bewerben oder ein Auswahlverfahren zu bestehen. Das Verfahren variiert je nachdem, ob Sie in der Wallonie-Brüsseler Föderation (französischsprachig) oder in der Flämischen Gemeinschaft studieren möchten.
In Belgien gilt jeder, der eine Hochschulausbildung anstrebt (Bachelor-Abschluss oder Zusammenfassung der Sekundarstufe II) und dessen Abitur nicht in muss um Gleichwertigkeit bitten. Dies betrifft belgische und ausländische Studierende mit einem ausländischen Abitur.
Träumen Sie davon, Ihr Diplom in Belgien anerkennen zu lassen? Gute Nachrichten: Das Verfahren wird vollständig online durchgeführt und dauert nur wenige Minuten. Folgen Sie diesen schrittweisen Schritten, um Ihre Bewerbung stressfrei einzureichen.
1. Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente
Für einen gleichwertigen Schulabschluss (z. B. ausländisches Abitur) müssen Sie Folgendes vorlegen:
2. Gebühren für die Bewerbung
Der Betrag ist in der Regel 200 Euro. Ausnahmen sind möglich, insbesondere für Stipendiaten oder Personen mit Flüchtlingsstatus.
3. Die Datei senden
Die vollständige Akte muss per Post an die Äquivalenzabteilung der Föderation Wallonien-Brüssel in Brüssel geschickt werden.
Achtung: Die Frist für die Einreichung der Bewerbung ist der 15. Juli eines jeden Jahres, wenn Sie im September mit dem Studium beginnen möchten.
4. Zeiten der Bearbeitung
Die Fristen variieren je nach Komplexität der Datei zwischen 3 und 6 Monaten. Es ist daher wichtig, diese Anfrage zu antizipieren, sobald Sie Ihr Diplom erhalten.
Der Antrag auf Gleichwertigkeit wird von NARIC-Vlaanderen (Nationales Zentrum für akademische Anerkennung und Information) bearbeitet.
Die Verfahren hängen von der Art des Diploms ab (Sekundar- oder Hochschulabschluss). Es ist möglich, einen Teil des Verfahrens online über ihre offizielle Website durchzuführen:www.naricvlaanderen.be
Einige Diplome werden automatisch oder im Rahmen vereinfachter Verfahren anerkannt, insbesondere:
Für Berufe wie Ärzte, Krankenschwestern, Apotheker, Apotheker, Ingenieure oder Architekten ist unabhängig von der akademischen Gleichwertigkeit eine besondere berufliche Anerkennung erforderlich.