Règlement de l’opération de parrainage Studely
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VERANSTALTER


Diese Sonderaktion, im Folgenden „die Aktion“ genannt, wird von der Firma Studely, im Folgenden „der Veranstalter“ genannt, organisiert. Studely ist eine SAS mit einem Kapital von 11.904 €, mit Sitz in 12 rue des bateliers, 92 110 Clichy, Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre, Frankreich, unter der Nummer 820 541 449, ORIAS-Nr
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Werber-/Geworbenenprämie
Kategorie 1
Kategorie 2
Zahlungskonto
10 €
10 €
 
Sperrkonto (einschließlich des Zahlungskontos  )
30 €
50 €
b. Auszahlung der Prämien  
Die Prämien werden dem Werber 15 Tage nach Ende des Vormonats ausgezahlt.  

Der Gesamtbetrag der monatlichen Prämie wird auf Basis der Anzahl der Studierenden berechnet, die das Produkt Zahlungskonto und Festgeldkonto über die vom Werber auf seinem Prescriber-Bereich bei Studely eingereichte Liste abonniert haben.  

Der Gesamtbetrag der Prämien wird entweder durch:  

➔Banküberweisung auf das Bankkonto des Werbers oder das Zahlungskonto des Werbers, falls dieser ein Zahlungskonto bei Studely hat  
➔Bereitstellung der Mittel in einem unserer Studely-Büros in Zentralafrika/Westen/Nordafrika  
➔Bereitstellung der Mittel in unseren Studely-Bankagenturen in Afrika

Die Bankverbindungen und die Ausweisdokumente des Werbers werden nach seiner Anmeldung auf der Plattform angefordert.
Der Werber kann so viele Werbung machen, wie er möchte, während der Laufzeit des Werbeangebots.  

c. Die Werbungen, die von Studely nicht berücksichtigt werden  
Bitte finden Sie unten die Art von Patenkindern, deren Werbung keinen Anspruch auf Prämienzahlung durch Studely eröffnet.  

➔Die Studierenden (oder Patenkinder), die an Partnerhochschulen oder Schulen eingeschrieben sind, die eine Zusammenarbeit mit Studely haben. Die Liste dieser Schulen kann eingesehen werden, indem Sie auf den folgenden Link klicken: Partnerhochschulen/Universitäten)
➔Die Studierenden (oder Patenkinder), die von Partnern/Professionellen von Studely geworben wurden. Im Falle einer Doppelwerbung des Patenkindes (Präsenz des Patenkindes auf der Liste des Werbers und des Werbers), wird der Studierende dem Werber zugewiesen. Die Benachrichtigung über die Doppelwerbung wird dem Werber bei der Berechnung seiner monatlichen Prämie mitgeteilt.

2. Für die Patenkinder :
a. Vergütung des Patenkindes  Die Patenkinder erhalten eine Vergütung oder Prämie von :
➔Eine Prämie von 10 € (zehn Euro) für die Eröffnung und den Abschluss eines Zahlungskontos bei Studely  
➔Eine Prämie von 20 € (zwanzig Euro) für den Abschluss eines Festgeldkontos bei Studely

Diese Prämien werden innerhalb von 15 Tagen nach dem Monat der Produktunterzeichnung auf das Zahlungskonto des Studierenden oder Patenkindes überwiesen.



ABLAUF DER AKTION :

Wenn der Werber an der Aktion teilnehmen möchte, meldet er sich auf espace.studely.com an, wenn er Eltern/Verwandte oder eine andere volljährige Person ist. Er loggt sich in sein Kundenkonto ein, wenn er ein ehemaliger oder neuer Kunde von Studely ist.

Sobald er sich angemeldet oder in seinem Bereich eingeloggt hat, geht er in den Bereich für Werbung. Nachdem er die vorherige Zustimmung seiner potenziellen Patenkinder erhalten hat, füllt der Werber für jedes Patenkind das Formular aus, das es dem Veranstalter ermöglicht, diesem Patenkind die Einladung zu senden. Dazu muss der Werber die folgenden Pflichtfelder ausfüllen: den Namen und Vornamen des Patenkindes, die E-Mail-Adresse und die Handynummer des Patenkindes. Der Werber schließt die Einladung ab, indem er auf die Schaltfläche "Ich werbe" klickt.  

Der Werber kann auch eine Excel-Datei mit den Datenbanken der Patenkinder exportieren.  

a. WICHTIG : Der Werber muss die vorherige Zustimmung jedes seiner Patenkinder eingeholt haben, um deren E-Mail-Adressen und Telefonnummern an den Veranstalter weiterzugeben. Er muss sie informieren, dass diese Informationen notwendig sind und es dem Veranstalter ermöglichen, sie im Rahmen der Werbeaktion zu kontaktieren. Alle unvollständigen, fehlerhaften, falschen, die Identität Dritter usurpierenden oder fiktiven Informationen oder Kontaktdaten, die von einem Werber oder einem Patenkind bereitgestellt werden, werden als ungültig betrachtet und berechtigen nicht zu den Vorteilen der Aktion.

Die E-Mail-Adresse des Werbers sowie die jedes Patenkindes, die im Werbeformular angegeben sind, werden von Studely ausschließlich zum Zweck der Versendung der mit der Aktion verbundenen Mitteilungen verwendet: Versand der Werbungseinladung an jedes Patenkind und E-Mail an den Werber, um ihn über die bevorstehende Zahlung des Vorteils zu informieren.

Das Patenkind erhält eine E-Mail oder SMS, die ihm die Werbung von Studely anbietet, mit einem Link, auf den es klicken muss, um auf die Informationen zuzugreifen, die seine Anmeldung für die Produktunterzeichnung betreffen.

Die Eröffnungen von Zahlungskonten und Festgeldkonten, die im Rahmen der Aktion eröffnet werden, unterliegen den allgemeinen Bedingungen der Unterzeichnung, die vom Veranstalter festgelegt wurden.

b. WICHTIG : Um von den Vorteilen des Werbeangebots zu profitieren, muss das Patenkind unbedingt seine Anfrage zur Unterzeichnung des Produkts von Studely online auf der Website studely.com unter Verwendung der im Einladungsemail bereitgestellten URL stellen.

c. Diese Aktion unterliegt dem französischen Recht.



BEDINGUNGEN GÜLTIG AB 26. MAI 2026