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Ja.
Studely arbeitet im Einklang mit den belgischen Vorschriften und den Anforderungen des Ausländeramtes.
Das Verfahren entspricht den Anforderungen der Botschaften und Gemeindeverwaltungen.
Die Höhe hängt ab von:
dem gesetzlich festgelegten Mindestbetrag, der per Königlichem Erlass festgelegt und jährlich auf der Website der Ausländerbehörde indexiert wird: https://dofi.ibz.be/en/stable-regular-and-adequate-means-subsistence
der Anzahl der abgedeckten Monate (in der Regel zwischen 5 und 12 Monaten)
Der Mindestbetrag wird auf monatlicher Basis berechnet und kann je nach Studienjahr variieren. Für das Studienjahr 2026/2027 beträgt er 1.062 Euro netto pro Monat.
Studely teilt Ihnen den genauen Betrag entsprechend Ihrer Situation über den folgenden Rechner mit: https://avi.studely.com/tools/price
Die Studely-Tarife für Belgien finden Sie unter folgendem Link: https://www.studely.com/fr/tarifs/belgique
Die Zahlung kann erfolgen durch:
Sie selbst
Ein Elternteil
Einen Sponsor
Einen Angehörigen
Wichtig: Die Verwendungszweckangaben müssen genau eingehalten werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Derzeit steht eine Kreditlösung ausschließlich für Studierende mit kamerunischer Staatsangehörigkeit über die CCA BANK sowie für Studierende aus westafrikanischen Ländern über SCOLARIS zur Verfügung, unabhängig von ihrem Wohnort.
Zahlung in AFRIKA
Es besteht die Möglichkeit, das Geld in bar oder per Überweisung über unsere Partnerbanken einzuzahlen.
Unter dem folgenden Link finden Sie unsere Niederlassungen und Adressen in den jeweiligen Ländern: https://www.studely.com/de/contactez-nous
Bei lokalen oder gemischten Zahlungen fallen zusätzlich zu den Studely-Servicegebühren Überweisungsgebühren bzw. Bearbeitungsgebühren für internationale Überweisungen in Höhe von 2,2 % des auf das Studely-Bankkonto in Afrika eingezahlten Gesamtbetrags an.
Überweisung innerhalb des SEPA-Raums (in Euro)
Möglichkeit, Geld von einem Konto in einem Land des Euro-Zahlungsraums zu überweisen und es direkt auf Ihrem europäischen Studely-Konto zu erhalten.
In der Regel sind SEPA-Überweisungen gebührenfrei.
Überweisung außerhalb des SEPA-Raums (Amerika, Asien, Ozeanien, andere Länder als die 16 in AFRIKA, in denen wir Vertretungen haben)
Möglichkeit, Geld vor Ort einzuzahlen und zu überweisen.
Etwaige Überweisungs- und/oder Wechselkursgebühren, die von der Bank erhoben werden, gehen zu Ihren Lasten. Wenden Sie sich für weitere Informationen hierzu bitte an Ihre örtliche Bank.
Achtung: In den drei oben genannten Fällen dürfen Sie nur dann Geld auf dieses Konto einzahlen, wenn Sie Ihren STUDELY-Vertrag für ein Sperrkonto (Blocked Account Agreement) erhalten und unterzeichnet haben und die Bankverbindung vom STUDELY-Team erhalten haben.
Eine Kreditlösung ist derzeit nur für Studierende kamerunischer Nationalität über die CCA BANK und für Studierende aus einem westafrikanischen Land über SCOLARIS verfügbar, unabhängig von ihrem Wohnort.
Nein.
Mit der Einrichtung eines Studely-Guthabenkontos erhalten Sie automatisch Zugang zu einem europäischen Zahlungskonto.
Über dieses Konto können Sie Ihre Transaktionen (Einkäufe, Unterkunft, Anschaffungen usw.) abwickeln.
Die Eröffnung eines belgischen Bankkontos ist mit behördlichen Formalitäten verbunden und erfordert in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung.
Nein.
Die monatlichen Zahlungen werden ausschließlich auf Ihr europäisches Studely-Konto überwiesen.
Im Falle höherer Gewalt ist es möglich, die monatliche Zahlung auf das europäische Konto des Studierenden selbst oder auf das Konto eines Dritten zu überweisen (vorbehaltlich der vorherigen Unterzeichnung einer vom Studierenden unterzeichneten Vollmacht).
Ja.
Jeder Studierende hat Anspruch auf einen Antrag auf eine „außerordentliche Überweisung“ pro Jahr.
Zur Begründung des Antrags muss ein Formular, das bei Studely angefordert werden kann, ausgefüllt und begründet werden.
Dieses Formular kann auch verwendet werden, um eine verspätete Überweisung während des Verfahrens zur Einrichtung oder zum Abschluss des Sperrkontos zu melden.
Im Falle einer offiziellen Ablehnung:
Über den folgenden Link: https://www.studely.com/de/remboursement
können Sie die Rückerstattung des eingezahlten Betrags beantragen (abzüglich der nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühren)
oder die Aufbewahrung der Gelder für einen zukünftigen Antrag beantragen (ohne die Bearbeitungsgebühren erneut zahlen zu müssen).
Die Bearbeitungsfrist für einen Rückerstattungsantrag beträgt etwa 30 Tage.
Bestimmte Anträge können zur Überprüfung an die Ausländerbehörde weitergeleitet werden.
Die vollständigen Bedingungen sind in Ihrem Studely-Vertrag festgelegt.
Ja.
Studely arbeitet unter Einhaltung der belgischen Vorschriften und der Anforderungen der Ausländerbehörde.
Das Verfahren entspricht den Anforderungen der Botschaften und Gemeindeverwaltungen.
Ihre Reiseversicherung tritt mit Ihrer Ankunft in Belgien in Kraft.
Sie umfasst:
3 Monate kostenlose Reiseversicherung in Zusammenarbeit mit StudCorp
Einen persönlichen Versicherungsberater
Hilfe und Rücktransport in das Wohnsitzland (nach tatsächlichem Aufwand)
Übernahme der Arzt- und Krankenhauskosten in Belgien bis zu 30.000 €
Ja.
Wohnen Sie in einem der folgenden afrikanischen Länder?
Westafrika: Senegal, Elfenbeinküste, Mali, Benin, Togo, Guinea-Conakry, Burkina Faso.
Zentralafrika: Tschad, Kamerun, Gabun, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo.
Nordafrika: Marokko, Algerien, Tunesien.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, noch vor Ihrer Ankunft in Belgien in nur 5 Minuten von Afrika aus ein europäisches Konto im Namen des Studierenden zu eröffnen.
Die Nutzung dieses Dienstes ist zu 100 % kostenlos.
Klicken Sie auf den folgenden Link, um mehr zu erfahren: https://www.studely.com/de/paiement-scolarite
Mit diesem Service können Sie beispielsweise ganz bequem von Ihrem Heimatland aus folgende Zahlungen vornehmen:
die Kosten für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen
die Verwaltungs- oder Zulassungsgebühren der Schule
die Einschreibe- oder Studiengebühren
die Gebühren für die Ausländerbehörde
Sie können uns wie folgt erreichen:
Anruf/SMS: +32 465 56 57 32
WhatsApp: +32 465 56 57 32
E-Mail: contact@studely.com
Termin: Cantersteen 47, 1000 Brüssel (Hauptbahnhof)
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Reiseversicherung tritt mit Ihrer Ankunft in Belgien in Kraft.
Sie umfasst:
3 Monate kostenlose Reiseversicherung in Zusammenarbeit mit StudCorp
Einen persönlichen Versicherungsberater
Hilfe und Rücktransport in das Wohnsitzland (nach tatsächlichem Aufwand)
Übernahme der Arzt- und Krankenhauskosten in Belgien bis zu 30.000 €
Ja.
Studierende, die von ihrem Ehepartner und ihren minderjährigen Kindern begleitet oder unterstützt werden möchten, müssen jedoch nachweisen, dass sie über Mittel zum Lebensunterhalt verfügen, die mindestens dem Referenzbetrag entsprechen. https://dofi.ibz.be/en/stable-regular-and-adequate-means-subsistence
Der monatliche Nettobetrag dieser Mittel zum Lebensunterhalt muss mindestens 110 % des garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommens gemäß Artikel 3 des Tarifvertrags Nr. 43 vom 2. Mai 1988 über die Garantie eines durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommens (RMMMG) entsprechen, d. h. 2.408,79 Euro netto pro Monat. (Indexierter Betrag zum 1. April 2026)
Dieser Betrag erhöht sich um 10 % für jedes weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglied des nachziehenden Ausländers, unabhängig davon, ob dieses Familienmitglied bereits rechtmäßig mit ihm in Belgien wohnt oder ob ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt wird.
Beispiel 1: 1 Studierende/r und 1 Familienangehöriger = 2.408,79 €
Beispiel 2: 1 Studierende/r und 2 Familienangehörige = 2.649,669 €
Über den folgenden Link können Sie eine individuelle Simulation durchführen: https://avi.studely.com/tools/price?langKey=fr
Nein. Der Gesamtbetrag kann in mehreren Raten überwiesen werden.
Allerdings:
Es ist unbedingt erforderlich, alle Belege für die getätigten Überweisungen in die App hochzuladen.
Die Bescheinigung über das gesperrte Konto wird erst ausgestellt, sobald der gesamte Betrag auf dem Studely-Konto eingegangen ist.
Für einige Schulen (EAFC UCCLE, EAFC Namur-Cadets, EAFC Jean-Meunier, ULB, Uliège...) muss der Schüler während der Zulassungsphase, in der Regel im Januar, einen Finanzierungsplan vorlegen.
Die Bescheinigung wird innerhalb von maximal 48 Arbeitsstunden ausgestellt, nachdem:
die Unterlagen des Studierenden in der App überprüft wurden, insbesondere der Reisepass und das Zulassungs- oder Immatrikulationsschreiben einer Schule in Belgien.
der Geldbetrag eingegangen ist (Gesamtbetrag der Kaution und der Studely-Servicegebühren).
Die von uns ausgestellten Bescheinigungen über das gesperrte Konto sind in Französisch und Englisch verfasst und enthalten eine Verifizierungsmethode mittels eines QR-Codes, der die Echtheit durch den von uns generierten eindeutigen Verifizierungscode gewährleistet: https://www.studely.com/de/controle.
Dies setzt voraus, dass zuvor der Vertrag zwischen dem Studierenden und Studely unterzeichnet wurde.
⚠️ Ein Überweisungsnachweis reicht nicht aus: Das Guthaben muss bereits gutgeschrieben sein.
Sobald Sie in Belgien sind:
1. Über die STUDELY-App aktivieren Sie den Erhalt Ihrer ersten Monatsrate.
2. Klicken Sie auf „Meine erste Monatsrate erhalten“.
3. Geben Sie die erforderlichen Informationen ein.
Der Vorgang dauert etwa 5 Minuten.
Die monatlichen Zahlungen werden:
zwischen dem 25. und dem Ende jedes Monats überwiesen.
Beispiel: Die monatliche Zahlung für Oktober 2026 wird am 25. Oktober generiert und zwischen dem 25. und dem 31. Oktober ausschließlich auf Ihr Zahlungskonto in der Studely-App überwiesen.
Nein.
Die Vorschriften sehen eine monatliche Zahlung vor, um Ihre finanzielle Unabhängigkeit während des gesamten akademischen Jahres zu gewährleisten.
Die Studely-Karte ist mit Ihrem Zahlungskonto verknüpft, auf das Sie über die mobile App zugreifen können.
Mit ihr können Sie:
Ihre Ausgaben verfolgen
Überweisungen empfangen
Ihre täglichen Zahlungen tätigen
Merkmale:
Internationale Mastercard
In über 210 Ländern einsetzbar
Kontaktloses Bezahlen
3D Secure-Sicherheit
Die Karte kann vor Ihrer Abreise bestellt werden und wird Ihnen bei Ihrer Ankunft in Belgien zugestellt
Nein.
Es dient ausschließlich dazu, Ihren Lebensunterhalt nachzuweisen.
Die Einschreibegebühren müssen direkt an Ihre Bildungseinrichtung gezahlt werden.
Ja.
Die Gelder werden sicher verwahrt und ausschließlich gemäß den in Ihrem Vertrag festgelegten Bedingungen verwendet.
Ja.
Bei Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie diese bei der Gemeinde vorlegen, um Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dieses Dokument ist unverzichtbar. Andernfalls müssen Sie vor Ort eine private Krankenversicherung abschließen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Sobald die dreimonatige StudCorp-Versicherung abgelaufen ist, müssen Sie eine Krankenzusatzversicherung in Belgien abschließen, die für alle internationalen Studierenden obligatorisch ist. Wir empfehlen Ihnen die Krankenversicherung bei der belgischen Krankenkasse Partenamut.
Ja.
Sie können Ihr Studely-Zahlungskonto aufladen oder Geld aus den 16 afrikanischen Ländern erhalten, in denen wir vertreten sind, beispielsweise zur Begleichung Ihrer Studiengebühren oder Ihrer Miete.
Dieser Service ist unabhängig vom Sperrkonto. Weitere Details finden Sie unter diesem Link: hhttps://www.studely.com/de/recevoir-de-largent
Wie funktioniert das konkret? Klicken Sie auf das folgende Tutorial-Video:
https://www.youtube.com/watch?v=aFSmLna4O-Q
Ja, das ist durchaus möglich.
Zum Beispiel ein Student, der ein Master Mind-Stipendium von der flämischen Regierung erhält. Dieses Stipendium beläuft sich auf 852 € pro Monat, während der erforderliche Mindestbetrag 1.062 € pro Monat beträgt. Der Student muss daher die Differenz von 210 € auf das gesperrte STUDELY-Konto einzahlen und die Anzahl der Monate auswählen, die der Dauer seines durch das Stipendium abgedeckten Aufenthalts entspricht.
Der folgende Simulator zeigt genau an, welche Informationen im Abschnitt „Finanzinformationen“ einzugeben sind: https://avi.studely.com/tools/price?langKey=fr
Es ist jedoch sehr wichtig zu beachten, dass der Student in der Anwendung die folgenden Dokumente in den beiden untenstehenden Abschnitten hochladen muss, damit sein Antrag gültig ist:
Die Vorschriften schreiben eine monatliche Auszahlung vor, um Ihre finanzielle Unabhängigkeit während des festgelegten Zeitraums zu gewährleisten.
Sollten Sie jedoch beabsichtigen, Belgien vorzeitig zu verlassen, und dennoch den Restbetrag Ihres gesperrten Kontos erhalten möchten, müssen Sie uns den Nachweis vorlegen, dass Ihre Wohnsitzgemeinde Ihre Abmeldeerklärung (Anhang 37) zur Kenntnis genommen hat, sowie gegebenenfalls eine Ausreiseverfügung (Anhang 12), die Sie von den belgischen Behörden erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, Ihre Wohnsitzgemeinde oder die Ausländerbehörde zu kontaktieren, um die übermittelten Unterlagen zu überprüfen, bevor wir die Auszahlung Ihres Restbetrags über ein Rückerstattungsformular vornehmen, das wir Ihnen nach Erhalt der angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen werden.
