Verlängerung des Aufenthaltstitels für Studierende in Belgien für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern

Studely
August 14, 2026

Du bist internationaler Studierender in Belgien und deine A-Karte läuft bald ab? Die Verlängerung deines Aufenthaltstitels ist ein wichtiger Schritt, um dein Studium in Belgien legal fortsetzen zu können.

Aber Achtung: Bei der Verlängerung deiner A-Karte reicht es nicht aus, nur eine neue Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen. Die Behörden prüfen unter anderem, ob dein Dossier vollständig ist, ob du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst, krankenversichert bist und ob dein Studienfortschritt den Anforderungen entspricht.

Für das akademische Jahr 2026-2027wurden zudem die Regeln zum Studienfortschritt verschärft.

Hier erfährst du alles, was du für eine erfolgreiche Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis in Belgien wissen musst.

Wichtig: Die Bestimmungen können je nach persönlicher Situation, Studiengang und Hochschule variieren. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt nicht die Prüfung deines Dossiers durch deine Gemeinde, deine Hochschule oder das Ausländeramt.

1. Wer muss seine A-Karte verlängern?

Die Verlängerung betrifft insbesondere Staatsangehörige von Ländern außerhalb der Europäischen Union, die über eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende von mehr als 90 Tagen in Belgien verfügen und ihr Studium im Land fortsetzen möchten.

Du musst deinen Verlängerungsantrag bei der Gemeindeverwaltung deines Wohnortes einreichen.

Die A-Karte wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. Wenn du dein Studium in Belgien über diesen Zeitraum hinaus fortsetzen möchtest, musst du sie verlängern lassen.

Eine wichtige Regel: Warte nicht bis zum Ablauf deiner Karte

Dein Verlängerungsantrag muss spätestens 15 Tage vor Ablauf deiner A-Karte eingereicht werden.

Wenn du diese Frist nicht einhältst, kann die Gemeindeverwaltung deinen Antrag als unzulässig ablehnen.

Praktischer Tipp: Betrachte diese 15 Tage auf keinen Fall als den Zeitraum, in dem du mit der Zusammenstellung deiner Unterlagen beginnen solltest. Sammle deine Dokumente bereits mehrere Wochen im Voraus.

2. Welche Dokumente musst du einreichen?

Für einen vollständigen Antrag auf Verlängerung musst du unter anderem folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine Kopie deines gültigen Reisepasses oder eines gleichwertigen Reisedokuments;
  • eine Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule;
  • einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel;
  • einen Nachweis über eine Krankenversicherung, die Risiken in Belgien abdeckt;
  • einen Nachweis über deinen Studienfortschritt, ausgestellt von deiner Hochschule.

Es ist wichtig, zwischen zwei universitären Dokumenten zu unterscheiden.

Die Immatrikulationsbescheinigung belegt, dass du ordnungsgemäß an einer Hochschule eingeschrieben bist, um dein Studium fortzusetzen.

Der Nachweis über den Studienfortschritthingegen ermöglicht es der Behörde, deinen akademischen Werdegang und deine Ergebnisse zu bewerten.

Dieses zweite Dokument gewinnt mit den neuen Regeln, die ab dem akademischen Jahr 2026-2027 gelten, besonders an Bedeutung.

3. Was passiert, wenn dein Antrag unvollständig ist?

Das ist ein Punkt, den viele Studierende nicht kennen.

Wenn du deinen Antrag fristgerecht einreichst, aber einige Dokumente fehlen, kann dich die Gemeinde auffordern, deinen Antrag zu vervollständigen.

Du hast dann 15 Tage ab Erhalt dieser Aufforderung Zeit um die fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Wenn du sie innerhalb der vorgegebenen Frist einreichst, kann dein Antrag weiter bearbeitet werden.

Solltest du deine Unterlagen jedoch nicht rechtzeitig vervollständigen, kann die Gemeindeverwaltung deinen Antrag als unzulässigerklären.

Die richtige Strategie

Denke also nicht:

„Ich reiche meinen Antrag jetzt ein und liefere den Rest später nach.“

Dein Ziel sollte es sein, von Anfang an einen möglichst vollständigen Antrag einzureichen.

4. Über wie viel finanzielle Mittel musst du 2026-2027 verfügen?

Dies ist eine der wichtigen Änderungen, die du beachten solltest.

Für das akademische Jahr 2026-2027ist der geforderte Mindestbetrag an finanziellen Mitteln für Studierende wie folgt festgelegt: 1.062 € netto pro Monat.

Auf einen Zeitraum von zwölf Monaten gerechnet entspricht dies: 12.744 €.

Dieser Betrag wird von den Behörden festgelegt und kann jährlich indexiert werden.

Ziel ist es nachzuweisen, dass du über ausreichende Mittel verfügst, um deinen Lebensunterhalt während deines Aufenthalts in Belgien zu bestreiten, ohne dem belgischen Sozialhilfesystem zur Last zu fallen.

5. Wie weist du deine finanziellen Mittel nach?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zu erbringen.

Laut dem Ausländeramt kann dieser Nachweis insbesondere in folgender Form erfolgen:

  • durch eine Einzahlung in Höhe von 12 × 1 062 € auf ein Sperrkonto, das von einer Hochschule auf deinen Namen eröffnet wurde;
  • durch ein auf deinen Namen lautendes Konto bei einem spezialisierten Unternehmen wie Studely für Sperrkonten zum Nachweis finanzieller Mittel;
  • durch eine Stipendien- oder Darlehensbescheinigung, die den geltenden Bedingungen entspricht;
  • durch eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 32.

Das Ausländeramt gibt an, derzeit Bescheinigungen von Studely als Sperrkonto von spezialisierten Unternehmen zu akzeptieren.

Und wenn du dich für einen Bürgen entscheidest?

Auch dein Bürge muss nachweisen, dass er über regelmäßige und ausreichende Einkünfte verfügt.

Für das akademische Jahr 2026-2027 gibt das Ausländeramt an, dass ein Bürge, der für einen Studenten aufkommt, über mindestens folgende Mittel verfügen muss:

2.173,88 € netto/Monat + 1.062 € netto/Monat = 3.235,88 € netto/Monat.

Es reicht also nicht aus, jemanden zu finden, der bereit ist, für dich aufzukommen. Die finanzielle Situation dieser Person muss zudem den behördlichen Anforderungen entsprechen.

6. Deine Verlängerung hängt auch von deinem akademischen Fortschritt ab

Das ist wahrscheinlich die Änderung, die für das akademische Jahr 2026-2027 am genauesten beobachtet werden muss.

Seit dem königlichen Erlass vom 7. Mai 2026wurden die Regeln bezüglich einer übermäßigen Studiendauer geändert.

Ab dem akademischen Jahr 2026-2027 kann das Ausländeramt die Verlängerung deines Aufenthaltstitels ablehnen oder deinen Aufenthalt beenden, wenn es der Ansicht ist, dass du dein Studium angesichts deiner Ergebnisse unangemessen in die Länge ziehst.

Für Studiengänge wie Bachelor, Graduat usw.

Eine der Regeln sieht insbesondere vor, dass du Folgendes erreicht haben musst:

  • mindestens 60 Credits nach Abschluss deines zweiten Studienjahres ;
  • sowie anschließend mindestens 40 weitere Credits nach Abschluss jedes weiteren Studienjahres.

Es gibt zudem Begrenzungen hinsichtlich der Anzahl der Jahre, in denen du bestimmte Ausbildungen absolvieren darfst.

Zum Beispiel für eine Ausbildung von 180 Creditskann das Ausländeramt eine übermäßige Verlängerung annehmen, wenn das Studium nach dem sechsten Jahr im Rahmen der geltenden Regeln nicht abgeschlossen ist.

Für Masterstudiengänge

Hier gelten andere Regeln.

Das Ausländeramt sieht insbesondere Credit-Schwellenwerte vor, die je nachdem, ob dein Master 60, 120 oder 180 Credits umfasst, erreicht werden müssen.

Für Doktoranden

Auch für Doktoranden gelten die Regeln zum Studienfortschritt.

Das Ausländeramt sieht insbesondere eine Frist von sechs Jahren für den Abschluss der Promotion im Rahmen dieser Bestimmungen vor.

7. Vorsicht bei einem Studienfachwechsel

Ein Studienfachwechsel führt nicht automatisch zu einer Ablehnung der Verlängerung.

Er kann sich jedoch auf die Bewertung deines Studienfortschritts auswirken.

Die neuen Regeln sehen insbesondere besondere Bestimmungen vor, falls du zuvor eine Ausbildung auf einem höheren akademischen Niveau als das der Ausbildung, die du nun anstrebst, begonnen, aber nicht abgeschlossen hast.

In diesem Fall können spezifische Credit-Schwellenwerte gelten.

Das Ausländeramt kann eine Situation ebenfalls als übermäßig betrachten, wenn du eine dritte Studienrichtung innerhalb deiner ersten drei Aufenthaltsjahre ohne die beiden vorherigen Studienrichtungen erfolgreich abgeschlossen zu haben.

Deine Neuorientierung sollte daher sowohl aus akademischer Sicht als auch im Hinblick auf dein Aufenthaltsrecht gut durchdacht sein.

8. Was passiert nach der Einreichung deines Antrags?

Wenn du deinen Antrag fristgerecht einreichst und dein Dossier vollständig ist, stellt dir die Gemeinde eine Empfangsbestätigung namens Anlage 33ter.

Anschließend können zwei Situationen eintreten.

Die Gemeinde kann deine Karte direkt verlängern

Wenn dein Antrag zulässig ist und du die notwendigen Voraussetzungen für die Beibehaltung deines Studentenstatus erfüllst, kann die Gemeinde die Verlängerung deiner Karte direkt vornehmen, vorbehaltlich insbesondere der Regeln zur übermäßigen Studiendauer.

Dein Dossier kann an das Ausländeramt weitergeleitet werden

Wenn die Entscheidung beim Ausländeramt liegt, hat dieses 90 Tage ab dem Datum der Empfangsbestätigung für ein vollständiges Dossier Zeit.

9. Was passiert, wenn meine A-Karte abläuft, während ich auf die Entscheidung warte?

Diese Situation beunruhigt viele Studierende, aber das Ablaufen deiner A-Karte während der Bearbeitung deines Antrags bedeutet nicht automatisch, dass du ohne Aufenthaltsdokument dastehst.

Wenn das Ausländeramt seine Entscheidung nicht vor Ablauf deiner A-Kartetreffen kann, kann dir deine Gemeinde eine Anlage 15 zur vorübergehenden Absicherung deines Aufenthalts in Belgien.

Diese Bescheinigung ist gültig für 45 Tage und kann zweimal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

Es gibt also einen vorübergehenden Mechanismus, um deinen Aufenthalt abzudecken, während dein Verlängerungsantrag noch bearbeitet wird.

10. Kannst du während des Verlängerungsverfahrens reisen?

Das ist eine besonders wichtige Frage.

Ein laufender Verlängerungsantrag bedeutet nicht automatisch, dass du über dieselben Reisemöglichkeiten verfügst wie mit einer noch gültigen A-Karte.

Bevor du Belgien verlässt, solltest du daher unbedingt die Gültigkeit deines Aufenthaltstitels sowie die für deine Situation geltenden Bedingungen bei deiner Gemeinde oder den zuständigen Behörden überprüfen.

Vermeide es vor allem, ins Ausland zu reisen, wenn du denkst:

„Mein Antrag läuft, also ist alles in Ordnung.“

Stelle sicher, dass deine Dokumente dich tatsächlich dazu berechtigen, zu reisen und nach Belgien zurückzukehren.

11. Deine Checkliste vor der Verlängerung deiner A-Karte

Bevor du deinen Antrag einreichst, prüfe Folgendes:

  • Du hast das Ablaufdatum deiner A-Karte rechtzeitig berücksichtigt.
  • Dein Reisepass ist noch gültig.
  • Du verfügst über deine Immatrikulationsbescheinigung.
  • Du hast deine Studienbescheinigung über den Fortschritt deines Studiums.
  • Deine Krankenversicherung ist gültig.
  • Du kannst über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
  • Du kennst den für das akademische Jahr 2026-2027 geltenden Betrag.
  • Du hast deine akademische Situation und deinen Studienfortschritt überprüft.
  • Du hast die möglichen Konsequenzen eines Studienfachwechsels geprüft.
  • Du kennst die von deiner Gemeinde geforderten Dokumente und Modalitäten.

12. Deine Verlängerung beginnt lange vor deinem Termin bei der Gemeinde

Einer der größten Fehler, den du machen kannst, ist es, mit der Vorbereitung deiner Verlängerung bis zur letzten Minute zu warten.

Dein Antrag stützt sich hauptsächlich auf drei Säulen :

1. Ein vollständiger Verwaltungsantrag

Reisepass, Immatrikulationsbescheinigung, Krankenversicherung und andere geforderte Dokumente müssen frühzeitig vorbereitet werden.

2. Ein gültiger Finanznachweis

Für das akademische Jahr 2026-2027 liegt der Referenzbetrag bei 1.062 € netto pro Monat, das entspricht 12.744 € für zwölf Monate.

3. Ein ausreichender Studienfortschritt

Deine Studienergebnisse sowie die Dauer deines Studiums können nun eine entscheidende Rolle bei der Prüfung deines Verlängerungsantrags spielen.

Was ist, wenn du ein Sperrkonto für deine Verlängerung nutzt?

Das Sperrkonto ist eine der Möglichkeiten, um nachzuweisen, dass du über ausreichende finanzielle Mittel für deinen Lebensunterhalt verfügst.

Für das akademische Jahr 2026-2027 liegt der Referenzbetrag bei 12.744 €, das entspricht 12 Monaten zu 1.062 € pro Monat.

Wenn du dich für Studely für dein Sperrkontoentscheidest, ist das Ziel, diesen administrativen Schritt zu vereinfachen und dir zu ermöglichen, die für deinen Antrag erforderliche Bescheinigung innerhalb von 24 Stundenzu erhalten.

Die Verlängerung deines belgischen Aufenthaltstitels für Studierende ist ein jährlicher Prozess, den du mit derselben Sorgfalt wie deine Universitätsanmeldung vorbereiten solltest.

Je früher du dich um deine Unterlagen, deine finanziellen Mittel und deine akademische Situation kümmerst, desto besser stehen deine Chancen, einen vollständigen Antrag einzureichen.

Informationen geprüft anhand offizieller Quellen des Ausländeramtes am 13. August 2026. Die Regeln können sich ändern und für bestimmte individuelle Situationen können besondere Bedingungen gelten.

Studely
August 14, 2026