
Die befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung ermöglicht es ausländischen Studierenden und Forschern, am Ende ihres Studiums oder ihrer Forschung in Frankreich zu bleiben. Dies dient dazu, ihre Ausbildung um Berufserfahrung oder erste Erfahrungen in der Welt des Unternehmertums zu erweitern.
Diese Aufenthaltskarte ist nur 12 Monate gültig und kann nicht verlängert werden. Während dieses Zeitraums sind Inhaber der Aufenthaltserlaubnis für die „Stellensuche“ oder „Unternehmensgründung“ berechtigt:
● Während der Gültigkeitsdauer dieser Aufenthaltserlaubnis jede berufliche Tätigkeit ohne zeitliche Begrenzung suchen und ausüben
● Bereiten Sie sich auf die Gründung eines Unternehmens in einem Bereich vor, der ihrer Ausbildung oder Forschung entspricht.
Die befristete Aufenthaltskarte „Arbeitssuche“ oder „Unternehmensgründung“ steht Studierenden zur Verfügung, die:
● Bleibt mit einer Studentenwohnkarte in Frankreich oder hat sich bereits dort aufgehalten
● Hat eines der französischen Hochschuldiplome (Berufslizenz, Fachmaster, Master of Sciences), einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben
● für Forscher, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis für Talente mit dem Vermerk „Forscher“ in Frankreich aufgehalten haben und ihre Forschungsarbeit abgeschlossen haben.
Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für die „Stellensuche oder Unternehmensgründung“ erfolgt natürlich vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis in der Präfektur (Frankreich).
Dies kann auch beim französischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland erfolgen. In diesem Fall haben Sie Frankreich nach dem Abschluss und innerhalb von maximal 4 Jahren nach dem Abschluss des Studenten verlassen.
Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, wird Ihnen ein VLS-TS-Visum (ein Visum für einen längeren Aufenthalt, das einer Aufenthaltserlaubnis entspricht) mit dem Vermerk „Jobsuche/Unternehmensgründung“ ausgestellt.
Anschließend müssen Sie dieses Visum innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Frankreich validieren.
Nach der Validierung hat Ihr VLS-TS den gleichen Wert wie die Aufenthaltskarte, die von der Präfektur für ehemalige Studierende ausgestellt wurde, die Frankreich nicht verlassen haben.
Die Dokumente, die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich sind, variieren je nach Standort und Profil des Studierenden.
Ein Student, der gerade sein Hochschuldiplom in Frankreich erhalten hat und beabsichtigt, in Frankreich zu bleiben, um zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen, muss die folgenden Dokumente vorlegen:
● dein Reisepass
● deine Geburtsurkunde
● 3 Fotos
● Ihre gültige Studentenaufenthaltskarte (oder Ihr „Mobilitätsprogramm für Studierende“)
● Ihr im Laufe des Jahres erworbenes Diplom oder eine Erfolgsurkunde der Jury
● Nachweis einer Krankenversicherung
● Nachweis eines Unternehmensgründungsprojekts in einem Bereich, der Ihrer Ausbildung entspricht (falls dies Ihr Ziel ist)
● ein Adressnachweis, der weniger als 3 Monate zurückliegt
Wenn Sie Frankreich nach Ihrem Abschluss verlassen haben, müssen Sie die folgenden Dokumente mitbringen:
● dein Reisepass
● deine Geburtsurkunde
● 3 Fotos
● Ihr Diplom, das Sie in den 4 Jahren vor der Bewerbung erworben haben
● Nachweis, dass Sie die Aufenthaltskarte für Studierende (oder das „Mobilitätsprogramm für Studierende“) hatten, als Sie Ihr Diplom erhalten haben
● Nachweis einer Krankenversicherung
● Nachweis ausreichender finanzieller Ressourcen, um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden
● Nachweis eines Unternehmensgründungsprojekts in einem Bereich, der Ihrer Ausbildung entspricht (falls dies Ihr Ziel ist)
● einen Adressnachweis, der weniger als 3 Monate zurückliegt.
Ihre Aufenthaltskarte kostet Sie 75 Euro. Sie müssen sie bezahlen, indem Sie Steuerstempel kaufen.
Für ausländische Forscher, die ihre Forschung abgeschlossen haben, müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
● dein Reisepass
● deine Geburtsurkunde
● 3 Fotos
● Ihre gültige Aufenthaltskarte „Talent Researcher Passport“ (oder „Researcher-Mobility Program“)
● Bestätigung des Abschlusses der Forschungsarbeit durch die Forschungsorganisation
● Nachweis einer Krankenversicherung
● Nachweis eines Unternehmensgründungsprojekts in einem Bereich, der Ihrer Forschung entspricht (falls dies Ihr Ziel ist)
● ein Adressnachweis, der weniger als 3 Monate zurückliegt
Ihre Aufenthaltskarte kostet 225 Euro. Sie müssen sie bezahlen, indem Sie Steuerstempel kaufen.
Für den Fall, dass Ihre Aufenthaltskarte „Jobsuche/Unternehmensgründung“ abläuft, müssen Sie eine neue Aufenthaltskarte beantragen, um in Frankreich zu bleiben.