Wenn du an einer deutschen Universität oder Hochschule zugelassen wurdest, musst du wahrscheinlich eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende beantragen, um dich einschreiben und legal im Land bleiben zu können.
Diese Erlaubnis ermöglicht es dir, legal in Deutschland zu wohnen , und zwar für die gesamte Dauer deines Studiums. Sie wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt, kann aber jedes Jahr bis zum Abschluss deines Studiums verlängert werden, sofern du in deinem Studienverlauf angemessene Fortschritte machst.
Wer benötigt eine Aufenthaltserlaubnis?
Hier ist ein Überblick über die Visum- und Aufenthaltserlaubnisanforderungen für internationale Studierende in Deutschland, abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit:
Kein Einreisevisum oder Aufenthaltserlaubnis erforderlich
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Unionsowie aus Island, Liechtensteinund Norwegen und aus der Schweizkönnen in Deutschland leben und studieren , ohne ein Einreisevisum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu benötigen.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich, kein Einreisevisum
Staatsangehörige der folgenden Länder können visumfrei nach Deutschland einreisen, müssen jedoch nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
- Andorra
- Australien
- Brasilien
- Kanada
- El Salvador
- Großbritannien
- Honduras
- Israel
- Japan
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- Südkorea
- Vereinigte Staaten von Amerika
Sowohl ein Einreisevisum als auch eine Aufenthaltserlaubnis sind erforderlich
Staatsangehörige aller anderen Länder müssen vor der Einreise nach Deutschland ein Studentenvisum beantragen und nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis einholen, wenn sie länger bleiben möchten als 90 Tage.
Wie beantragst du deine deutsche Aufenthaltserlaubnis?
1. Einreise nach Deutschland mit dem richtigen Visum (falls erforderlich)
Wenn du aus einem Land kommst, für das ein Studentenvisum erforderlich ist, stelle sicher, dass du deinen Antrag vor der Abreise bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland einreichst.
2. Wohnsitz anmelden (Anmeldung)
- Innerhalb von 14 Tagen nach deiner Ankunftmusst du deinen Wohnsitz beimEinwohnermeldeamt (Einwohnermeldeamt).
- Du erhältst anschließend eine Meldebescheinigung (Anmeldebestätigung), ein unverzichtbares Dokument für deinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis.
3. Krankenversicherung abschließen
DieKrankenversicherung ist für Studierende in Deutschlandverpflichtend.
Du musst für die gesamte Dauer deines Aufenthalts einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen, sei es gesetzlich oder privat.
4. Ein Sperrkonto eröffnen (falls erforderlich)
- Falls ein Nachweis über die Finanzierung deines Lebensunterhalts verlangt wird, musst du möglicherweise ein Sperrkonto mit einem Mindestbetrag von 11.208 € für ein Jahr eröffnen.
- In manchen Fällen kann auch ein Stipendiennachweis oder eine Verpflichtungserklärung akzeptiert werden.
5. Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
- Vereinbare einen Termin bei der für deinen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde.
- In manchen Städten kannst du den Termin online buchen, in anderen musst du persönlich vorbeikommen oder anrufen.
6. Erforderliche Unterlagen vorbereiten
Zu den üblicherweise benötigten Dokumenten gehören:
- Gültiger Reisepass mit Visum (falls zutreffend)
- Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsbescheinigung der Universität
- Meldebescheinigung
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Stipendium etc.)
- Biometrische Passfotos
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für den Aufenthaltstitel
- Sprachnachweis (in bestimmten Fällen)
7. Zum Termin erscheinen
- Reiche deinen Antrag ein und bezahle die Bearbeitungsgebühr (in der Regel etwa 100 €).
- Wenn deine Unterlagen vollständig sind, kann dir dein Aufenthaltstitel noch am selben Tag ausgestellt oder einige Wochen später zugeschickt werden.
8. Aufenthaltstitel erhalten
- Dein Aufenthaltstitel kann als Aufkleber in deinem Reisepass oder als separater elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt werden.
- Er ist in der Regel ein Jahr gültig und muss vor Ablauf verlängert werden.
Wie lange ist der Aufenthaltstitel für Studierende gültig?
Der Aufenthaltstitel für Studierende in Deutschland ist in der Regel ein Jahr gültig. Er kann jedoch jedes Jahr verlängert werden für die gesamte Dauer deines Studiums, sofern:
- du weiterhin in deinem Studiengang eingeschrieben bist;
- du ausreichende akademische Fortschritte nachweist;
- du weiterhin die Anforderungen an Finanzierung und Krankenversicherung erfüllst.
In bestimmten Fällen, insbesondere bei einer festen Studiendauer, kann der Aufenthaltstitel direkt für zwei Jahre ausgestellt werden.
Achte darauf, ihn vor Ablauf zu verlängern, idealerweise 8 bis 12 Wochen im Voraus.
Arbeiten mit einem Aufenthaltstitel für Studierende
Wenn du einen gültigen studentischen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzt, darfst du unter bestimmten Bedingungen arbeiten:
- bis zu 120 ganze oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten ;
- einer studentischen Nebentätigkeit nachgehen, Praktika absolvieren oder (unter gewissen Einschränkungen) freiberuflich tätig sein;
- Pflichtpraktika, die in deinem Studium vorgesehen sind, werden in der Regel nicht auf die 120/240-Tage-Regelung angerechnet.
Wichtig: Das Überschreiten der erlaubten Arbeitszeit ohne offizielle Genehmigung der Ausländerbehörde kann zu Problemen mit deinem Visum oder Aufenthaltstitel führen.
Kann ich nach dem Studium in Deutschland bleiben?
Ja, internationale Studierende können nach ihrem Abschluss in Deutschland bleiben.
Hier sind die wichtigsten Optionen:
- Beantragung eines 18-monatigen Aufenthaltstitels zur Jobsuche , um eine Stelle zu finden, die deinem Abschluss entspricht. Während dieser Zeit darfst du jede Arbeit annehmen, um deinen Lebensunterhalt zu sichern.
- Umwandlung deines studentischen Aufenthaltstitels in eine Arbeitserlaubnis, sobald du eine Stelle gefunden hast, die deinem Studienfach entspricht.
- Beantragung einer EU Blue Card , wenn dein Job das erforderliche Gehaltsschwelle(derzeit bei etwa 45.300 € pro Jahr, oder weniger bei Mangelberufen wie in der IT oder im Ingenieurwesen).
Nach deinem Abschluss in Deutschland zu bleiben, ist eine hervorragende Gelegenheit, um dir langfristig eine Zukunft aufzubauen, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erhalten und gegebenenfalls eine Niederlassungserlaubnis zu erlangen.