Können Sie mit einem Langzeitvisum in Frankreich arbeiten?

Studely
December 4, 2025

Das Studium in Frankreich ist für ausländische Studierende zwar leichter zugänglich geworden, aber der Zugang zur Arbeit ist für sie an mehrere Bedingungen geknüpft, insbesondere an solche, die durch ein Visum für einen längeren Aufenthalt geregelt sind. Viele fragen sich daher, ob es möglich ist, mit einem Visum für einen längeren Aufenthalt in Frankreich zu arbeiten.

Das Visum für einen längeren Aufenthalt, um in Frankreich zu arbeiten

Für einen Aufenthalt in Frankreich, der länger als 90 Tage dauert, ist die Beantragung eines Visums für einen längeren Aufenthalt unerlässlich, sofern Ihre Nationalität nicht davon ausgenommen ist. Unabhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts in Frankreich ist das Visum für einen längeren Aufenthalt (VLS) 3 bis 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie bei der Präfektur eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Während seiner Gültigkeitsdauer entspricht das VLS einem Schengen-Visum, mit dem Sie außerhalb Frankreichs reisen und sich dort aufhalten können.

Für jeden neuen Arbeitsvertrag ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Das Visum für den längerfristigen Aufenthalt, das einer Aufenthaltserlaubnis (oder Aufenthaltskarte) für Leiharbeitnehmer entspricht, ermöglicht die Ausübung der im Arbeitsvertrag angegebenen Tätigkeit unter einem bestimmten Arbeitgeber und in einem bestimmten geografischen Gebiet.

Was ist eine Arbeitserlaubnis und wie erhalte ich eine?

Eine Arbeitserlaubnis ist ein ausländisches Dokument, das es einer Person ermöglicht, als Arbeitnehmer in Frankreich zu arbeiten. Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, muss ein Unternehmen, das einen Ausländer in Frankreich einstellen möchte, bei der DIRECCTE eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese Anfrage wird dann zu Ihrem Visumantrag hinzugefügt.

Ihr Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, falls Ihre Mission mit einer sportlichen, kulturellen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Veranstaltung, Geschäftstourismus, Produktion und Vertrieb von Filmen und audiovisuellen Medien, Film- und audiovisuellem Vertrieb, phonografischem Publizieren usw. zusammenhängt.

Welches Visum muss ich beantragen, um in Frankreich zu arbeiten?

Zuallererst muss Ihr Visum der Art Ihres Vertrags entsprechen (CDD oder CDI):

  • Wenn Ihr Arbeitseinsatz 90 Tage oder weniger dauert und sich über einen Gesamtzeitraum von 6 Monaten erstreckt, sollten Sie ein Kurzzeitvisum beantragen.

  • Wenn Ihr Vertrag länger ist (mindestens 3 Monate und maximal 1 Jahr), müssen Sie ein Visum für einen längeren Aufenthalt beantragen, das auch als „Typ D“ oder „nationales“ Visum bezeichnet wird. Dieses Arbeitsvisum für einen längeren Aufenthalt muss innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Frankreich validiert werden. Nach Ablauf eines Jahres müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um Ihren Aufenthalt in Frankreich zu verlängern.

Sonderfälle

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber zu einem französischen Unternehmen mit Sitz in Frankreich entsandt werden oder wenn Sie Arbeitnehmer einer Unternehmensgruppe im Ausland sind, die einen Auftrag in Frankreich ausführen oder eine Schulung in der französischen Niederlassung dieser Gruppe absolvieren müssen, benötigen Sie ein an die Dauer Ihrer Mission angepasstes Visum.

Im Falle einer VLS-Anfrage wird darin der Hinweis „Zeitarbeitnehmer“ enthalten. Wenn Sie ein Auszubildender sind, beantragen Sie ein Visum für einen längeren Aufenthalt mit der Aufschrift „ICT Trainer“, das innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Frankreich validiert werden muss.

Für Manager, die eine hochrangige Management- oder Expertenmission durchführen müssen, wird ein dreijähriges Langzeitvisum mit der Aufschrift „entsandter ICT-Mitarbeiter“ beantragt. Innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Ankunft in Frankreich müssen Sie bei der Präfektur eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Dokumente, die ich vorlegen muss, um mein Arbeitsvisum für Frankreich zu erhalten

Um ein Visum zu beantragen, benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Ein datiertes und unterschriebenes Visumantragsformular, dem die Quittung für das France-Visum beigefügt ist.

  • Ausweisfotos im ICAO-Format.

  • Ein vor weniger als 10 Jahren ausgestellter Reisepass mit mindestens 2 leeren Seiten. Es muss mindestens 3 Monate nach dem Datum Ihrer Abreise aus dem Schengen-Raum gültig sein. Im Falle eines längeren Aufenthalts muss es nach Ablauf Ihres Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein.

  • Wenn Sie derzeit in einem Land leben, dessen Nationalität Sie nicht besitzen, müssen Sie einen Nachweis über Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in diesem Land beifügen (Aufenthaltserlaubnis usw.).

  • Eine Visa-Versicherungsbescheinigung.

  • Eine Arbeitserlaubnis, die Ihr Arbeitgeber von der DIRECCTE erhalten hat (Cerfa-Formular Nr. 15187*02), die vom französischen Amt für Einwanderung und Integration (OFII) direkt an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Wohnsitzlandes geschickt wird.

  • Eine Kopie Ihrer Diplome, Qualifikationsnachweise und Arbeitszeugnisse.
  • Die Bedingungen für die Arbeit in Frankreich mit einem Langzeitvisum

    Hier sind einige der allgemeinen Bedingungen für die Arbeit in Frankreich mit einem Visum für einen längeren Aufenthalt:

  • Lassen Sie ein VLS an das Berufsziel anpassen

  • Die Art des Visums, das Sie haben, muss Ihren beruflichen Zielen entsprechen.
  • Die Vereinbarung Ihres Arbeitgebers

  • Oft wird eine Vereinbarung oder ein Stellenangebot angefordert, um zu begründen, warum ein Ausländer diese Stelle besetzen sollte.
  • Einhaltung der für jede Art von Visum geltenden Bedingungen

  • Jede Kategorie von Visa für einen längeren Aufenthalt beinhaltet bestimmte Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Beispielsweise können Studentenvisa mit Arbeitserlaubnis während des akademischen Jahres auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden pro Woche beschränkt werden.
  • Folgen Sie den Verwaltungsverfahren

  • Rechtliche Verfahren müssen eingehalten werden, z. B. die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Arbeitserlaubnis zusätzlich zum Visum.
  • Sei in einem guten Ruf

  • Nach Erhalt Ihres Visums für einen längeren Aufenthalt ist es wichtig, dass Sie die in dem erteilten Visum und/oder der erteilten Aufenthaltserlaubnis festgelegten Fristen und Bedingungen einhalten.

    Studely
    December 4, 2025
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